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   SG Leipzig, 27.05.2016 - S 23 AS 1121/16   

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SG Leipzig, 27.05.2016 - S 23 AS 1121/16 (https://dejure.org/2016,28705)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27.05.2016 - S 23 AS 1121/16 (https://dejure.org/2016,28705)
SG Leipzig, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - S 23 AS 1121/16 (https://dejure.org/2016,28705)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Sachsen, 05.02.2024 - L 10 AS 449/21
    Hierzu führt der Vorsitzende der 23. Kammer in seinem Beschluss vom 27.05.2016 (S 23 AS 1121/16 ER) folgendes aus: "Bei der Untersuchung der Angebotsmieten wurden ebenfalls Wohnungen unterhalb des - nach denselben Kriterien wie bei den Mietspiegeldaten bestimmten - einfachen Standards nicht berücksichtigt (Seite 8 der Richtlinie).
  • LSG Sachsen, 15.12.2023 - L 10 AS 797/20

    Datengrundlage; einfacher Mietspiegel; Konfidenzintervall;

    Hierzu führt der Vorsitzende der 23. Kammer in seinem Beschluss vom 27.05.2016 (S 23 AS 1121/16 ER) folgendes aus: "Bei der Untersuchung der Angebotsmieten wurden ebenfalls Wohnungen unterhalb des - nach denselben Kriterien wie bei den Mietspiegeldaten bestimmten - einfachen Standards nicht berücksichtigt (Seite 8 der Richtlinie).
  • LSG Sachsen, 15.12.2023 - L 10 AS 537/22

    Angemessenheit; Betriebskosten; Datengrundlage; einfacher Mietspiegel;

    Hierzu führt der Vorsitzende der 23. Kammer in seinem Beschluss vom 27.05.2016 (S 23 AS 1121/16 ER) folgendes aus: "Bei der Untersuchung der Angebotsmieten wurden ebenfalls Wohnungen unterhalb des - nach denselben Kriterien wie bei den Mietspiegeldaten bestimmten - einfachen Standards nicht berücksichtigt (Seite 8 der Richtlinie).
  • LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 4 AS 107/20

    Betriebskosten; Kappungsgrenze; Mietspiegel; Nettokaltmiete; schlüssiges Konzept;

    Er verweist auf die Rechtsprechung der 23. Kammer des Sozialgerichts Leipzig vom 27.05.2016 - S 23 AS 1121/16 ER - die die vorgenommene Perzentil-Bestimmung unter Hinweis auf den Anteil von Transferleistungsbeziehern und einkommensarmen Haushalten als sachgerecht angesehen habe.
  • LSG Sachsen, 28.09.2017 - L 7 AS 551/17
    Auf die Ausführungen des SG im angefochtenen Beschluss, der die Beschlüsse anderer Kammern des SG zitiert (Beschluss vom 02.03.2015 - S 5 SO 5/15 ER; vom 19.02.2015 - S 19 AS 4859/14 ER und Beschluss vom 27.05.2016 - S 23 AS 1121/16 ER), wird insoweit Bezug genommen.
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